Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zu Ihrer Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das von der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH betriebene CALL & SALES CENTER und finden für alle Leistungen, Angebote und Verträge des CALL & SALES CENTER der INTERCONNECTION CONSULTING GROUP GMBH, im folgenden nur CALL & SALES CENTER genannt, Anwendung.

§ 1 Vertragsinhalt
Das Call & Sales Center der Interconnection Consulting Group GmbH im folgenden CSC genannt erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber auf der Grundlage eines Angebots oder eines gesonderten Vertrages. Neben dem im Angebot oder Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Call & Sales Center der Interconnection Consulting Group GmbH als vereinbart. Gegenbestätigungen unter Zugrundelegung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsbestimmungen
CSC ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots oder Vertrages. CSC wickelt die ihm übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab. CSC berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Als Nachweis für geführte Telefonate im Auftragsdienst dienen die Gesprächsdatenerfassung von CSC in Verbindung mit den Protokollen des Auftraggebers. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. CSC  behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird. CSC tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von CSC weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich.

§ 3 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen CSC als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Verzögerungen, Fehlleitung und technische Komplikationen beim Routing und Einstellen von Servicenummern haftet CSC nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. CSC haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen.

§ 4 Telefonservice
CSC übernimmt für den Auftraggeber unter der/den zur Verfügung gestellten Rufnummer/n die Telefongespräche unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. In der Grundgebühr ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen, Anfragen und Informationen u.ä. enthalten.  Anfallende Telefongebühren ins Ausland, die nicht über die Flatrate abgedeckt sind werden dem Auftraggeber zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen CSC Preisliste. Der Auftraggeber erhält seine Nachrichten auf dem für CSC üblichen Weg übermittelt. Sämtliche Komponenten der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktionen im Rahmen technischer Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände.

§ 5 Rücktrittsvereinbarung für Outbound-Projekte
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing-Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je eingeplanten Telefonagenten 100 Euro und Projektleiter 175 Euro täglich.

§ 6 Kündigung
Aufträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Quartal gekündigt werden. Serviceverträge beinhalten eine individuelle Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen. CSC hat das Recht, den Servicevertrag fristlos zu kündigen, besonders dann, wenn ein Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen vorliegt, ein geschäftsschädigendes Verhalten vom Kunden bekannt wird, die von CSC geforderte Dienstleistung gegen die guten Sitten verstößt, der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen, der Konkurs über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und dies bekannt ist, die Telefon oder Servicenummer nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze Verwendung findet oder missbräuchlich eingesetzt werden. Bei einer fristlosen Kündigung wird als Schadensersatz die monatliche Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit des Vertrages fällig. Weitere Schadensersatzforderungen die in Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich CSC vor. Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, sich jeglichen Gebrauches der zugeteilten CSC Telefonnummer zu enthalten und die Rufumleitung unverzüglich zu entfernen.

§ 7 Zahlungen und Zahlungstermine
Die monatlichen Leistungsgebühren sind zum Monatsende fällig. Über die Höhe erhält der Kunde jeweils eine separate Rechnung. Bei einem Zahlungsverzug bleibt es CSC freigestellt, die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen.

§ 8 Nutzung von zugeteilten Telefon- und Servicenummern
Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CSC nicht veröffentlicht und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen werden. Die dem Auftraggeber zum vorübergehenden, befristeten oder unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 0180-1 bis 0180-5 wird nach Vorgaben von CSC  über einen externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Die Bestätigung zur Verwendung der Servicenummer erfolgt nach Annahme des Serviceleistungsvertrages durch CSC durch Übermittlung der gesonderten Routingbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicenummer vor Verbreitung und Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.

§ 9 Konkurrenzverbot
Die Mitarbeiter der CSC dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen beschäftigt oder direkt beauftragt werden. CSC ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro im Einzelfall zu berechnen.

§ 10 Datenschutz Klausel/Geheimhaltung
CSC verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiter zu leiten. Der Auftraggeber berechtigt CSC zur Erfassung und Speicherung von Personendaten. Die Pflichten für die vertrauliche Behandlung besteht über die Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine separate Vertraulichkeitserklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Aufträge, Verträge, Vereinbarungen und Regelungen aus den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Sitz des Call & Sales Center der Interconnection Consulting Group GmbH in München.
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt ausschließlich der Gerichtsstand München als vereinbart.

München, 01.Januar 2010